öffentlich geförderte Kindertagespflege

Eckdaten

Ich betreue im Rahmen der Kindertagespflege Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren, also bis zum Wechsel in die KITA und maximal bis zur Vorschule, also bis 5 Jahre.

 

Eine Betreuung ist von Montag bis Freitag zwischen 6:30 und 17:00 Uhr möglich. Sollte ab und an eine Betreuung über Nacht, an Wochenenden oder Feiertagen, sowie bei Bedarf auch für Geschwisterkinder, gewünscht werden, lässt sich auch das realisieren. (= zusätzlicher Babysitterservice)

Ich biete ausschließlich Ganztags- und Vollzeitplätze an, also einen Stundenumfang zwischen 35 und 50 Betreuungsstunden pro Woche.

Die Betreuung erfolgt in meinem freistehenden Einfamilienhaus, mit eigenem Garten in Buxtehude Neukloster. Den Tageskindern steht bei uns fast das komplette Haus zzgl. Außenbereich zur Verfügung. Unser Garten lädt durch verschiedenste Spielgeräte zum ausgiebigen Toben ein. Der nahegelegene Wald ist ein von uns gern genutztes Ausflugsziel.

 

Als nach § 43 Abs. 1 bis 3 SGB VIII qualifizierte Kindertagespflegeperson und mit aktueller Pflegeerlaubnis durch das Jugendamt Buxtehude darf ich bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen.


Alle Mahlzeiten werden von mir jeden Tag selbst frisch zubereitet. (siehe Konzept)


Die anfallenden Betreuungskosten richten sich nach den vorab vereinbarten Betreuungsstunden und können, eine entsprechende Berechtigung seitens der Eltern vorausgesetzt, auf Antrag durch das für den Wohnsitz des Kindes zuständige Jugendamt gefördert werden.

 

Es kann von dir bei uns zwischen verschiedenen Betreuungs- und Verpflegungsmodellen gewählt werden. Welche Optionen genau bestehen klären wir optimalerweise im persönlichen Gespräch.