privater Babysitterservice

(ab 3,57 € pro Stunde)

Solltest du einmal eine Betreuung für dein Kind außerhalb der Kindertagespflege benötigen helfen wir dir gerne weiter. Hierzu bieten wir einen zusätzlichen Babysitter-Service an, welcher gesondert von der normalen und durch das Jugendamt geförderten Kindertagespflege (Mo - Fr. zwischen 6:30 Uhr und 17:00 Uhr) zu betrachten ist. Im diesem Rahmen betreuen wir Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren.

 

Der Babysitterservice ist für alle. Hierzu wird kein Platz in der Kindertagespflege benötigt.

Daher eignet er sich wunderbar für alle die ihr Kind gut betreut wissen möchten, wenn sie sich einmal nicht selbst um ihr Kind kümmern können. Die Gründe hierfür sind so vielfältig wie die Menschen selbst, daher scheut euch nicht uns anzusprechen.

 

Ob nur Stundenweise, über Nacht oder z.B. das komplette Wochenende,

ob nur einmalig oder regelmäßig ... ganz egal.

Wir helfen bei Bedarf gerne.

 

Solltest du an diesem Service interessiert sein sprich uns einfach darauf an, oder schreibe uns.

Teile uns hierzu mit wann du eine Betreuung für dein Kind benötigst und dann schauen wir ob wir es realisieren können. Sofern wir die Betreuung zum gewünschten Termin realisieren können schließen wir einen entsprechenden Vertrag ab, welcher die Details regelt, und klären den weiteren Ablauf.

Kinderbetreuungskosten können steuerlich abgesetzt werden!

 

Die von dir spätestens bei Übergabe des Kindes an mich zu begleichenden Kosten kannst du übrigens, genau wie alle anderen Kosten für die Kinderbetreuung, zu zwei Dritteln und bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 4000 € jährlich, steuerlich absetzen.

Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben ist der Abschluss eines Vertrages und die Überweisung der anfallenden Kosten auf mein Konto. (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG) Barzahlungen muss das Finanzamt nicht anerkennen!

Ich akzeptiere zwar auch Barzahlungen wenn es mal schnell gehen muss und quittiere dir den Erhalt des Betrages gerne, jedoch ist so nicht gewährleistet, dass du dir die bereits angesprochenen anteiligen Kosten für die Kinderbetreuung von der Steuer wiederholen kannst. (Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de)