Kosten des Babysitterservice

Wir arbeiten als Babysitter als selbstständige Kräfte auf Honorarbasis und haben unsere Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet, daher keine Gefahr der illegalen Schwarzarbeit und für dich keine Mehrkosten durch zusätzliche Steuern oder Aufschläge für die Sozialversicherung, wie es bei Minijobbern der Fall wäre.

Ein nicht zu unterschätzender Vorteil, insbesondere wenn eine regelmäßige Betreuung gewünscht wird.

 

Solltest du andere Zeiträume als die nachfolgend angegebenen benötigen, können wir schauen, inwieweit wir unterschiedliche Angebote miteinander kombinieren können um so die gewünschten Zeiten abdecken zu können. Sollte von dir eine regelmäßige Betreuung gewünscht werden, sind weitere Rabatte möglich. Näheres hierzu auf Anfrage.

Montagmorgen bis Freitagmorgen

(Feiertage ausgenommen)

  • Einzelstunden sowie bei Überziehung, pro angefangene Stunde 

= 10 €

 

  •  von 7 - 17 Uhr

Reguläre Kindertagespflege, kein Babysitterservice möglich.

 

  • 14 Stunden über Nacht 

Von 17 Uhr bis 7 Uhr des Folgetages.

 

= 50 € (= 3,57 € pro Stunde)

 

 

 

Freitagabend bis Sonntagabend

und an Feiertagen

  • Einzelstunden und bei Überziehung, pro angefangene Stunde

= 15 € / 12 € *  

(= 15 € pro Stunde. Mit Rabatt nur 12 € / h !)

  

  • 10 Stunden über Tag

= 120 € / 96 € *

(= 12 € pro Stunde - Mit Rabatt nur 9,60 € / h)

 

  • 14 Stunden über Nacht

= 75 € / 60€ *

(= 5,36 € pro Stunde - Mit Rabatt nur 4,29 € / h)

 

  • ganzer Tag (24 h)

= 150 € / 120€ *

(= 6,25 € pro Stunde - Mit Rabatt nur 5 € / h)

 

  • ganzes Wochenende
    (Freitag 17 Uhr bis Sonntag 17 Uhr
    = 48 h)

= 250 € / 200 € * (= 5,20 € pro Stunde - Mit Rabatt nur 4,16 € / h)


*

20 % Rabatt für Tageskinder mit einem aktuellen Betreuungsplatz in der KTP Am Pfingstmarkt und deren Geschwister.

 


 Die genannten Preise verstehen sich für die Betreuung von einem Kind.

 20% Aufschlag auf den Grundpreis bei gleichzeitiger Betreuung von zwei Kindern aus der selben Familie.

 40% Aufschlag bei drei Kindern aus der selben Familie.

 Jedes weitere Kind aus der selben Familie +10%.

Maximal 5 Kinder.

 Die Preisgestaltung kann sich ändern. Es gelten immer die Preise welche vertraglich vereinbart werden.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.